Stillhilfsmittel: Beratung, Verwendung, Vermarktung und Kodex
Ausgangspunkt und Ziel ist die normale Säuglingsernährung, das Stillen. Bei auftretenden Schwierigkeiten können Stillhilfsmittel hilfreich sein, wenn folgende
Voraussetzungen gegeben sind:
- korrekte Diagnose des Problems mit korrekter Indikationsstellung (d. h. es gibt einen eindeutigen medizinischen Grund, ein Stillhilfsmittel zur Therapie einzusetzen)
- qualifizierte Beratung zu den verschiedenen alternativen Lösungsmöglichkeiten
- Information und Beratung zur korrekten Anwendung der Stillhilfsmittel einschließlich dazu, wie frau von ihnen wieder los kommt.
Stillhilfsmittel können zu Stillhindernissen werden wenn sie falsch angewandt werden!
Spieler im Feld
Wir haben hier mehrere Spieler im Feld:
a. das Mutter-Kind-Paar;
b. die Hersteller und Händler der Stillhilfsmittel;
c. die BeraterIn;
d. die Akteure im Feld der Politik, und daraus entstanden
e. der Kodex.
a. Das Mutter-Kind-Paar
soll und will einfach stillen, mit möglichst geringen Interventionen. Dafür braucht die Mutter neben praktischer Unterstützung Information und Beratung zu allen zur Verfügung stehenden Optionen, also z. B. auch dazu, Muttermilch mit der Hand zu gewinnen. Für eine Mutter, der niemand das wirksame Gewinnen von Muttermilch mit der Hand gezeigt hat, ist dies in aller Regel keine Alternative.
b. Die Hersteller und Händler der Stillhilfsmittel haben als primäres Interesse möglichst hohe Verkaufszahlen und damit möglichst hohen Umsatz und Gewinn. Sie haben kein Interesse daran, dass Mütter ohne jedes Stillhilfsmittel einfach stillen. Natürlich ist es gut und wichtig, dass qualitativ gute und wirklich zweckdienliche Stillhilfsmittel zur Verfügung stehen, wenn sie notwendigermaßen gebraucht werden. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist ausschließlich im Interesse der Hersteller und nicht im Interesse der Mütter und Kinder.
c. Die BeraterIn hat als primäres berufliches Interesse das Wohlergehen von Mutter und Kind und damit deren Unterstützung für „einfach stillen“. Sie beeinflusst durch ihre Beratung und Empfehlungen die Entscheidungen der Mütter, ob diese ein Stillhilfsmittel kaufen oder ob sie alternative Lösungsmöglichkeiten wählen. Darüber sollte sich jede BeraterIn in jeder Beratungssituation im Klaren sein. Nimmt die BeraterIn Geld oder sonstige Vorteile von Stillhilfsmittelherstellern an, dann wird sie diesen Herstellern und deren Produkten gegenüber positive Gefühle entwickeln und ihre Bereitschaft, diese Produkte zu empfehlen, wird größer. Diese Dankbarkeitsfalle funktioniert auf
unbewusster Ebene. Stellt die BeraterIn die Produkte in ihrer Praxis aus oder druckt Anzeigen in ihren Veröffentlichungen ab, so hat dies für die Mütter einen Gesundheitsgütestempel und erhöht ihre Bereitschaft, die Produkte zu verwenden, unabhängig davon ob sie sie tatsächlich brauchen oder nicht. Damit besteht die Gefahr, dass das Stillen eher beeinträchtigt als optimal unterstützt wird.
d. Die Akteure im Feld der Politik beeinflussen die Rahmenbedingungen für das Stillen, für die BeraterInnen und für die Hersteller, z. B. durch internationale Vereinbarungen und nationale gesetzliche Regelungen und deren Überwachung beziehungsweise durch Verzicht auf solche Regelungen.
e. Rahmenbedingung Kodex
Zum Schutz des Stillens gegenüber wirtschaftlichen Interessen hat die Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly, WHA), das Parlament der WHO, 1981 den Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten verabschiedet und seither regelmäßig mit weiteren Resolutionen bestätigt und ergänzt. Diese Resolutionen bilden zusammen mit dem Text von 1981 das Gesamtpaket „Kodex“ (2).
- Der Kodex regelt ausschließlich die Vermarktung von Produkten. Weder die Herstellung noch die Verwendung dieser Produkte ist reglementiert. Alle benötigten Produkte können und sollen hergestellt und verwendet werden, in möglichst guter Qualität, um sie bei gegebener Indikation einsetzen zu können.
- Der Kodex gilt ausdrücklich für Muttermilchersatzprodukte, Flaschen und Sauger. Stillhilfsmittel werden nicht erwähnt.
- In zwei Resolutionen von 1996 und 2005 wird gefordert, dass die Finanzierung des Gesundheitssystems keine Interessenkonflikte erzeugen darf (2). Diese Forderung kann auch für den Umgang mit Herstellern und Händlern von Stillhilfsmitteln herangezogen werden: Vermarktungsstrategien, die zu einer unnötigen Anwendung von Stillhilfsmitteln beitragen, beeinträchtigen dadurch den Stillerfolg.
Fazit
- Stillhilfsmittel haben ihren Platz.
- Der Kodex erfasst die Stillhilfsmittel indirekt, über das Einbeziehen von Interessenkonflikten.
- BeraterInnen werden ihrem primären beruflichen Interesse an der gesundheitlichen Unterstützung für Mütter und Kinder am besten gerecht, wenn sie auf finanzielle und sonstige Vorteile von Herstellern und Händlern von Stillhilfsmitteln verzichten, so wie man auch für Finanzprodukte und Versicherungen besser unabhängige BeraterInnen aufsucht.
© 2013 Utta Reich-Schottky